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Gewährleistung:
Die Geräte sind gebraucht und
unterschiedlichen Alters. Neuprodukte werden ausdrücklich als
solche gekennzeichnet und in den Internet-Seiten beschrieben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für Gebrauchtgeräte
12 Monate, für neue Produkte zwei Jahre ab Übergabe der
Ware. Die Mängelanspruchsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Bei Annahme der Ware muß zwingend die Verpackung auf Transportschäden
geprüft werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
von einer Frist von zwei Monaten nach dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde schriftlich anzeigt werden, andernfalls
erlöschen die Mängelanspruchsrechte zwei Monate nach seiner
Feststellung des Mangels. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast
für die Mangelhaftigkeit der Sache. Bitte beachten Sie bei
der Gewährleistungsabwicklung unsere Ausschlußkriterien
für Gewährleistung.
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge
im Mängelanspruchsfalle, nehmen wir mangelhafte Ware zurück
und liefern einwandfreie Ware oder wir sind, nach unserer Wahl berechtigt,
nachzubessern. Nach dreimaligem Fehlschlagen oder Verzug bei der
Nachbesserung kann der Auftraggeber / Käufer Wandlung oder
Minderung verlangen. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos
in unser Eigentum über. Garantien im Rechtssinne erhält
der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
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