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Abfallrechtliche Transportgenehmigung
Seit dem 1. Januar 2002 werden alle Arten von elektronischen Altgeräten als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft. Durch diese Einstufung sind im Umgang mit elektronischen Altgeräten Nachweise / Genehmigungen für den Transport der Geräte erforderlich. Alle dafür notwendigen Genehmigungen sind sowohl bei der recycle it GmbH wie auch bei den von uns beauftragten Speditionen vorhanden. |
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Beim Recycling oder einer Wiedervermarktung Ihrer Altgeräte planen und koordinieren wir die termingerechte Logistik und sorgen dafür das Ihre Altgeräte mit den vorgeschriebenen Transportpapieren und Nachweisen von entsprechend qualifizierten Speditionen ordnungsgemäß befördert werden. Um Ihrer Nachweispflicht gemäß §2 Nachweisverordnung nachzukommen, erhalten Sie von uns im Rahmen unseres Sammelentsorgungsnachweises bzw. individuellen Entsorgungsnachweises (z.B. AVV 160213*, 160209* etc.) bei Abholung der Altgeräte einen Übernahmeschein / Begleitschein als Nachweis zur Vorlage bei Ihren Behörden.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre
weiteren Fragen zur Verfügung. info@recycle-it.de
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