Recycling-Produktgruppen

Weitere Informationen zu den Gerätekategorien und Sammelgruppen gemäß ElektroG:

Im Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) werden folgende Elektro- und Elektronikgeräte in 10 Gerätekategorien eingeteilt:


  • Kategorie 1: Haushaltsgroßgeräte
  • Kategorie 2: Haushaltskleingeräte
  • Kategorie 3: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
  • Kategorie 5: Beleuchtungskörper
  • Kategorie 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Kategorie 7: Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Kategorie 8: Medizinprodukte
  • Kategorie 9: Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Kategorie 10: Automatische Ausgabegeräte

Am 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Kraft getreten.


Dieses Gesetz legt unter anderem fest, dass die oben genannten Gerätekategorien für die haushaltsnahe Sammlung von B2C-Geräten auf den Wertstoffhöfen und Übergabestellen in sechs Sammelgruppen zugeordnet werden.

Was ist mit diesen Sammelgruppen überhaupt gemeint?


Um die Sammlung und die anschliessende Entsorgung effizienter zu gestalten, werden Altgeräte bei den Sammelstellen, zum Beispiel bei kommunalen Wertstoffhöfen, in Containern nach Sammelgruppen getrennt eingesammelt.


Folgende Sammelgruppen werden dabei unterschieden:

  • Sammelgruppe 1: Haushaltgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
  • Sammelgruppe 2: Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren
  • Sammelgruppe 3: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
  • Sammelgruppe 4: Lampen – neben den Gasentladungslampen werden in dieser Sammelgruppe künftig auch LEDs gesammelt.
  • Sammelgruppe 5: Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten, Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule